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Anwalt für Verkehrsrecht in Thüringen

Da das Verkehrsrecht alle straßenverkehrsrechtlichen Regelungen umfasst, ergeben sich zahlreiche Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten, insbesondere mit dem Zivilrecht und dem Strafrecht.

In der Kanzlei Dr. Zwanziger & Collegen ist Rechtsanwalt Dirk Rahe für dieses Rechtsgebiet zuständig. Er vertritt Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht bei Themen wie der Unfallschadenregulierung, allgemeinen Haftungsansprüchen, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren. Dabei bezieht sich das Wirkungsspektrum unseres Anwalts für Verkehrsrecht über Gera und Hermsdorf hinaus auf das gesamte Bundesgebiet.

Streit ist bei Unfällen im Straßenverkehr vorprogrammiert

Ob kleine Schramme, erheblicher Blechschaden oder gar Personenschäden – viele Verkehrsunfälle führen zu Auseinandersetzungen mit dem Unfallgegner und der gegnerischen Versicherung. Denn nicht immer ist die Schuldfrage eindeutig. Davon abgesehen gibt es immer wieder den Konflikt zwischen Geschädigten, die sich einen vollständigen Schadensersatz wünschen und Unfallverursachern/Versicherern, die so wenig wie möglich für den Unfall zahlen möchten.

Die Unfallschadenregulierung ist jedoch nur ein Teilbereich unserer Beratung und Vertretung in Verkehrsrechtsangelegenheiten. Darüber hinaus steht Ihnen unser Fachanwalt für Verkehrsrecht Dirk Rahe bei folgenden Themen zur Seite:

  • Verkehrsstrafrecht
  • Bußgeldangelegenheiten
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen

Verkehrsverstöße auf der A4 bei Jena – Berechnung der Anfahrtskosten entfällt

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können ebenfalls einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht erforderlich machen. Empfindliche Bußgelder können ebenso die Folge sein wie der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot.

In diesem Zusammenhang nimmt unsere Kanzlei aus Gera und Hermsdorf eine „Sonderstellung“ ein: Alle Ordnungswidrigkeiten, die auf der A4 bei Jena stattfinden, werden in Stadtroda bearbeitet. Durch den günstigen Standort unserer Kanzlei zu Stadtroda, fallen keine Anfahrtskosten für die Terminvertretung an diesem Ort an. Ein wichtiges Argument, sich bei Verkehrsverstößen auf der A4 bei Jena für die Kanzlei Dr. Zwanziger & Collegen zu entscheiden, denn die Rechtsschutzversicherungen übernehmen grundsätzlich nicht die Anfahrtskosten.